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Erbrecht

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Rechtsanwalt
für Erbrecht

In verschiedenen Lebenssituationen treten rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Erbrecht auf, die eine professionelle Beratung erforderlich machen. Wir sind darauf spezialisiert, Sie bei der Erbabwicklung zu vertreten und Ihnen die notwendige rechtliche Unterstützung zukommen zu lassen, um eine gerechte und klare Regelung in Ihrem erbrechtlichen Fall zu gewährleisten.

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Unsere Fachkenntnisse im Erbrecht

Zu folgenden erbrechtlichen Themen vertreten wir Sie!

Testamentserrichtung/Beratung

Bestimmung und Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs

Erbvertrag/ Berliner Testament

Hilfe bei der Erbausschlagung

Streitigkeiten über die Erbeinsetzung

Vermächtnis/ Vermächtniserfüllung

Streitigkeiten über die Erbauseinandersetzung

Vor- und Nacherbschaft

Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs

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Soforthilfe vom Anwalt

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Wie wir als spezialisierte Anwälte für Erbrecht, Fälle lösen

Unsere Aufgabe als auf Erbrecht spezialisierte Anwälte besteht darin, Erben qualifiziert zu betreuen und dabei die gesetzlichen Vorgaben sorgfältig zu beachten.

Wir stehen Ihnen unterstützend zur Seite, wenn sich die Erbengemeinschaft gegen eine Einigung sträubt. Durch unsere Expertise erleichtern wir die Abwicklung der Erbauseinandersetzung, unterstützen Sie bei der Abwicklung des Verkaufs geerbter Immobilien und beschleunigen die Abwicklung und Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.

Etwaige Konflikte werden durch unsere Expertise besänftigt und wir finden auch für Sie eine schnelle Lösung.

Wir lösen auch Ihren Fall!

22
Jahre

Insgesamte
Berufserfahrung

714
Fälle
zum Thema Erbrecht begleitet
95
%

Erfolgsquote

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Lucia Wolf & Claudia Herrmann

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Häufige Fragen im
Erbrecht / FAQ

Muss man ein Testament grundsätzlich akzeptieren?

Nein, manche Testamente sind nicht eindeutig formuliert und laut § 1942 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) darf jeder Erbe ab 18 Jahren seine Erbschaft ausschlagen, sobald der Erblasser verstorben und das Erbe bekannt gegeben ist.

Werden bei dem Rechtsgebiet Erbrecht die Kosten durch meine Rechtsschutzversicherung übernommen?

Ja, dies ist möglich. Manche Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten der Rechtsberatung und manchmal die Kosten der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes. Fragen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung direkt, ob sie die Kosten deckt.

Benötige ich überhaupt einen Anwalt? Oder reicht es, wenn ich einen Notar aufsuche?

Der Notar übernimmt keine beratende Tätigkeit. Er verwendet ein übliches Testament oder einen üblichen Vertrag für seine Kunden. Der Notar klärt über den Inhalt des Testaments und des Vertrages auf. Er berät aber nicht über die weiteren Folgen und Möglichkeiten, die über das ihm vorliegende Muster bestehen. Ein Rechtsanwalt berät hingegen über die Folgen, weitere Möglichkeiten und steuerrechtliche Vorteile.

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Wir nehmen Ihren Fall im Sekretariat auf und leiten diesen direkt weiter, um die nächsten Schritte zu besprechen.

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