Menschlich — Engagiert — Kompetent

02433 9818730

Abfindungsrechner

Kündigung erhalten? Prüfen Sie jetzt, ob Ihnen eine Abfindung zusteht! Berechnen Sie jetzt Ihre mögliche Abfindungssumme in nur wenigen Schritten.

Logo

Sie möchten eine
Abfindung erhalten?

Es gibt verschiedene Wege, wie Sie dies erreichen können. Sie können mit Ihrem Arbeitgeber aktiv über die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses verhandeln und dabei die Bedingungen Ihrer Abfindung festlegen. Dies geschieht in Form eines Aufhebungsvertrages. Oder aber Sie wehren sich gegen eine Kündigung und klagen auf Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung. Dieses Verfahren wird als Kündigungsschutzverfahren bezeichnet. Lassen Sie sich beraten, um die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden!

Unsere Ersteinschätzung
ist kostenlos!

Kontaktieren Sie uns
unter 02433 9818730

Abfindungsrechner

Soforthilfe vom Anwalt

Sie haben Fragen zum Thema Immobilienrecht? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Telefonnummer:

02433 9818730

Aufhebungsvertrag - Wie funktioniert es?

Sowohl Sie als Arbeitnehmer als auch Ihr Arbeitgeber können ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beenden. Dies erfordert ein beidseitiges Einverständnis im Gegensatz zu einer Kündigung. Sie müssen der Beendigung durch Ihre Unterschrift zustimmen.

Der Aufhebungsvertrag bietet Ihnen die Möglichkeit, aktiv in die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses und die Bedingungen Ihrer Abfindung einzusteigen. Allerdings sollten Sie die möglichen Nachteile, insbesondere die Sperrzeit im Arbeitslosengeldbezug, bedenken und sich rechtzeitig von einem Fachanwalt beraten lassen.

Vorteile eines
Aufhebungsvertrags

Aktive Verhandlungen: Sie können aktiv mit Ihrem Arbeitgeber die Konditionen des Aufhebungsvertrages, wie z.B. Abfindungshöhe, Nutzung des Firmenfahrzeuges oder Arbeitszeugnis, aushandeln.

Angemessene Abfindung: Sie können versuchen, eine für Sie passende Abfindungszahlung durchzusetzen.

Einfluss auf den Beendigungszeitpunkt: Sie können Einfluss auf den Zeitpunkt des Arbeitsverhältnisses nehmen, im Gegensatz zu einer Kündigung, bei der der Arbeitgeber die gesetzlichen Fristen einhält.

Nachteile eines Aufhebungsvertrags

Arbeitslosigkeit: Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages erklären Sie sich selbst für arbeitslos (§ 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB 3).

Sperrzeit: Die Agentur für Arbeit kann nach dem Abschluss des Aufhebungsvertrages eine Sperrzeit für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes verhängen (meistens 12 Wochen). Das bedeutet, dass Sie in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld erhalten und die gesamte Bezugsdauer verkürzt wird.

Keine Pflicht zum Abschluss: Sie sind nicht verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, auch wenn der Arbeitgeber mit einer Kündigung droht.

Rezensionen

google reviews
4.9

Kündigungsschutzver-fahren - Wie funktioniert es?

Nach Erhalt einer Kündigung können Sie innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben, um sich gegen die Kündigung zu wehren. Diese Frist ist zwingend und darf nicht verpasst werden.

Das Kündigungsschutzverfahren ist eine Möglichkeit, sich gegen eine Kündigung zu wehren und gegebenenfalls eine Abfindung zu erhalten. Die Erfolgsaussichten sind jedoch nicht immer gegeben und es kann zu Kosten führen.

Vorteile eines Kündigungsschutzver-fahrens:

Weiterbeschäftigung: Sie können die Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber einklagen.

Abfindung: Bei erfolgreicher Klage kaönnen Sie eine Abfindung erstreiten. Die Arbeitgeber zahlen meist eine höhere Abfindung, um ein langwieriges Verfahren zu vermeiden.

Nachteile eines Kündigungsschutzverfahrens:

Unsicherer Ausgang: Der Ausgang eines Kündigungsschutzverfahrens ist ungewiss.

Kosten: Es können Gerichtskosten anfallen.

Ihre Ansprechpartnerin

Lucia Wolf

Lucia Wolf

Rechtsanwältin, spezialisiert für Arbeitsrecht

Telefonnummer:

02433 9818730

Adresse:

Neckarstraße 15 (2. Haus),
41836 Hückelhoven, Deutschland

Kontakt
aufnehmen

Hinterlassen Sie eine Anfrage für einen unverbindlichen Rückruf.

Wir nehmen Ihren Fall im Sekretariat auf und leiten diesen direkt weiter, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Kontaktieren
sie uns

Telefonnummer:

02433 9818730

Kontaktieren Sie uns

Email:

info@rechtsanwaltskanzleiwolf.de

Kontaktieren Sie uns

Adresse:

Neckarstraße 15 (2. Haus),
41836 Hückelhoven, Deutschland

Öffnungszeiten:

Mo. - Mi. 9:00 -17:00 Uhr

Do. 9:00 - 18:00 Uhr

Fr. 9:00 -17:00 Uhr

Fax:

02433 9819969

Unser Fax