Menschlich — Engagiert — Kompetent

02433 9818730

Arbeitsrecht für Arbeitgeber in Hückelhoven

Wir vertreten Sie als Unternehmen
bzw. Arbeitgeber

Kontaktieren Sie uns!

Für Arbeitgeber

Telefonnummer:

02433 9818730

Adresse:

Neckarstraße 15 (2. Haus),
41836 Hückelhoven, Deutschland

Arbeitsrecht für
Arbeitgeber

Als Anwältin für Arbeitsrecht bietet Rechtsanwältin Wolf einen umfassenden Blick auf die für Sie relevanten Anliegen. Sie ist in der Lage, zeitnahe und zielgerichtete Lösungen für Arbeitgeber in Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat durchzusetzen. Von einem Anwalt für Arbeitsrecht erwarten Arbeitgeber nicht nur Fachkenntnisse im Arbeitsrecht, sondern auch Diskretion, Professionalität und vor allem nachweisbare Ergebnisse. Dabei präsentieren wir als Ihre Rechtsvertretung stets verschiedene Möglichkeiten und Optionen, um Ihnen eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.

Unsere Ersteinschätzung
ist kostenlos!

Kontaktieren Sie uns
unter 02433 9818730

Rezensionen

google reviews
4.9

Unsere Fachkenntnisse im Arbeitsrecht für Arbeitgeber

In folgenden Fällen, vertreten wir Sie als Arbeitgeber!

Vertretung im Arbeitgeberstrafrecht

Kündigung von Betriebsvereinbarungen

Kündigung von Betriebsratsmitgliedern

Rechtssichere Vertragsgestaltung

Abmahnungen von Arbeitnehmern

Ausspruch von Kündigung aller Art

Aufhebungsverträge

Abwehr von Massenentlassungsanzeigen

Abwehr von Lohn- und Gehaltsforderungen

Beratung bei Mobbingvorwürfen

Umstrukturierungsmaßnahmen

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Für Arbeitgeber

Soforthilfe vom Anwalt

Sie haben Fragen zum Thema Arbeitsrecht für Arbeitgeber? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Telefonnummer:

02433 9818730

Wir lösen auch Ihren Fall!

5
Jahre

Insgesamte
Berufserfahrung

130
Fälle
zum Thema Arbeitsrecht für Arbeitgeber begleitet
95
%

Erfolgsquote

Ihre Ansprechpartnerin

Lucia Wolf

Lucia Wolf

Rechtsanwältin, spezialisiert für Arbeitsrecht

Telefonnummer:

02433 9818730

Adresse:

Neckarstraße 15 (2. Haus),
41836 Hückelhoven, Deutschland

Häufige Fragen im
Arbeitsrecht / FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einer Kündigung und einer Aufhebungsvereinbarung?

Eine Kündigung erfolgt einseitig durch den Arbeitgeber, während ein Aufhebungsvertrag eine beidseitige Vereinbarung ist. Letzterer kann nicht mittels einer Kündigungsschutzklage angefochten werden und ist normalerweise bindend. Es ist ratsam, einen Anwalt aufzusuchen, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird, da eine rechtliche Überprüfung unerlässlich ist. Da der Vertrag nicht widerrufbar ist, birgt die Unterzeichnung potenzielle rechtliche Risiken, die vermieden werden sollten.

Kann eine Abmahnung durch Zeitablauf wirkungslos werden?

Ja, das ist möglich, insbesondere wenn zwischen der Abmahnung und einem erneuten vergleichbaren Vertragsverstoß eine beträchtliche Zeitspanne liegt. Die genaue Dauer hängt vom Einzelfall ab, aber üblicherweise wird dies nach etwa ein bis zwei Jahren angenommen, möglicherweise sogar schon nach sechs Monaten bei leichten Verstößen.

Ab wie vielen Arbeitnehmern gilt das Betriebsverfassungsgesetz?

Wenn in Ihrem Betrieb mindestens 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer ständig beschäftigt sind, kann ein Betriebsrat gewählt werden.

Ab wann gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)?

Das KSchG gilt für Arbeitgeber, die regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen, die in Vollzeit arbeiten. Außerdem muss das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers länger als sechs Monate bestanden haben.

Welche Auswirkungen hat der Kündigungsschutz in meinem Unternehmen?

Im Falle des Kündigungsschutzes in Ihrem Betrieb unterliegen Sie bestimmten Einschränkungen bei der Kündigung von Mitarbeitern. Rechtsgrundlagen: Sie können einen Mitarbeiter nicht willkürlich kündigen. Stattdessen benötigen Sie einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund, um rechtlich wirksam zu kündigen. Andernfalls riskieren Sie eine Klage auf Kündigungsschutz durch den gekündigten Mitarbeiter.

Welche Kündigungsgründe gibt es im Arbeitsrecht?

Man kann einen Arbeitnehmer aus verhaltensbedingten, personenbedingten oder betriebsbedingten Gründen kündigen. Es ist aber wichtig zu beachten, dass diese Gründe im Einzelfall nachgewiesen werden müssen. Eine unbegründete Kündigung kann gerichtlich angefochten werden.

Brauche ich einen Kündigungsgrund, wenn ich einen Kleinbetrieb betreibe?

In Kleinbetrieben mit in der Regel weniger als 10 Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht. Arbeitgeber in Kleinbetrieben benötigen also keinen Kündigungsgrund, um einem Arbeitnehmer ordentlich zu kündigen. Jedoch gibt es einige Ausnahmen, in denen auch Kleinbetriebe einen Kündigungsgrund benötigen, wie zum Beispiel bei Kündigungen während der Elternzeit.

Kontakt
aufnehmen

Hinterlassen Sie eine Anfrage für einen unverbindlichen Rückruf.

Wir nehmen Ihren Fall im Sekretariat auf und leiten diesen direkt weiter, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Kontaktieren
sie uns

Telefonnummer:

02433 9818730

Kontaktieren Sie uns

Email:

info@rechtsanwaltskanzleiwolf.de

Kontaktieren Sie uns

Adresse:

Neckarstraße 15 (2. Haus),
41836 Hückelhoven, Deutschland

Öffnungszeiten:

Mo. - Mi. 9:00 -17:00 Uhr

Do. 9:00 - 18:00 Uhr

Fr. 9:00 -17:00 Uhr

Fax:

02433 9819969

Unser Fax