Vertretung von Arbeitnehmern bei massivem Stellenabbau
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bei Massenentlassung
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer bei einer drohenden oder bereits ausgesprochenen Kündigung aufgrund einer Massenentlassung, massivem Stellenabbau bzw. bei einer betriebsbedingten Kündigung durch Ihren Arbeitgeber.
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Was Sie als Arbeitnehmer im Falle einer Massenentlassung wissen sollten:
Massenentlassungen unterliegen strengen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die nicht umgangen werden können. Der Arbeitgeber muss u.a. die Agentur für Arbeit und den Betriebsrat informieren.
Die Definition einer Massenentlassung ist in § 17 Abs.1 KSchG geregelt und hängt von der Betriebsgröße und der Anzahl der gekündigten Mitarbeiter innerhalb von 30 Tagen ab. Bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer müssen soziale Kriterien wie Lebensalter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten berücksichtigt werden.
Fehler im Verfahren, wie eine fehlende Massenentlassungsanzeige oder eine fehlerhafte Sozialauswahl, können zur Unwirksamkeit aller Kündigungen führen.
Ihre Ansprechpartnerin
Lucia Wolf

Rechtsanwältin, spezialisiert für Arbeitsrecht
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