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Arbeitsrecht für Arbeitnehmer in Hückelhoven

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Arbeitsrecht für
Arbeitnehmer

Im Falle eines arbeitsrechtlichen Streits stehen Sie als Arbeitnehmer in einer nachteiligen Lage gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit und der begrenzten Erfahrung im Arbeitsrecht ist die Situation kompliziert. In solchen Konfliktsituationen ist es entscheidend, die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Arbeitnehmer zu suchen. Als Arbeitsrechtsanwälte kennen und vertreten wir die Herausforderungen beider Parteien und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zum Thema Arbeitsrecht für Angestellte zur Seite.

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Unsere Fachkenntnisse im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

In folgenden Fällen, vertreten wir Sie als Arbeitnehmer!

Arbeitssicherheit

Lohn- und Gehaltszahlung

Abmahnung

Mobbing

Entgeltfortzahlung/Arbeitsunfähigkeit

Tarifverträge

Mutterschutz/Elternzeit

Tarifliche Entlohnung

Mindestlohn

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Vergütung bei Überstunden

Kündigungsschutz/ Kündigungsschutzklage

Aufhebungsvertrag

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

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Häufige Fragen im
Arbeitsrecht / FAQ

Muss ich als Arbeitnehmer in meiner Freizeit dienstliche E-Mails abrufen oder per Handy erreichbar sein?

Nein, das müssen Sie nicht. Ohne eine gesonderte Vereinbarung hat der Arbeitgeber außerhalb der Arbeitszeit keinen Anspruch auf die Arbeitskraft des Arbeitnehmers. Die Freizeit dient der Erholung des Arbeitnehmers.

Wie viele Tage darf / muss man am Stück arbeiten?

Nach dem EuGH (Az.: C-306/16) sind maximal 12 aufeinanderfolgende Arbeitstage erlaubt. Das Arbeitszeitgesetz – entsprechend dem EuGH-Urteil – schreibt dann zwei Mindestruhetage innerhalb eines Zwei-Wochen-Zeitraums vor.

Wie viele Stunden am Tag darf / muss ich arbeiten?

Die tägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Die Mehrarbeit muss aber innerhalb von sechs Monaten beziehungsweise 24 Wochen durch kürzere Arbeitszeit / Stundenabbau ausgeglichen werden.

Wer zahlt die Anwaltskosten?

Beim Arbeitsgericht zahlt jede Partei die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Die Gerichtsgebühren zahlt die Partei, die verliert. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, bringen Sie bitte zu unserem ersten Termin auch immer die Kontaktdaten sowie die Versicherungsnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung mit.

Wie soll ich bei einer erhaltenen Kündigung vorgehen?

Solange Sie nicht freigestellt wurden, sind Sie weiterhin verpflichtet, Ihre Arbeit zu verrichten. Vergessen Sie außerdem nicht, sich innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden, um Ihre Rechte zu sichern und Leistungen zu beantragen. Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten, ist es empfehlenswert, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Dieser kann Ihnen helfen, die rechtliche Lage zu beurteilen und Ihre Möglichkeiten zu prüfen.

Ist meine Kündigung rechtens bzw. Kann ich gegen meine Kündigung vorgehen?

Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung können Sie beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen. Das Gericht wird dann prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig und begründet war. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie gegen Ihre Kündigung vorgehen sollten, ist es empfehlenswert, sich von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Dieser kann Ihnen helfen, die rechtliche Lage zu beurteilen und Ihre Chancen auf Erfolg abzuwägen.

Greift bei meiner Kündigung das Kündigungsschutzgesetz?

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift, wenn Sie seit mindestens sechs Monaten in einem Betrieb mit mehr als zehn Vollzeitbeschäftigten arbeiten.

Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung?

Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der im Arbeitsvertrag oder im Gesetz festgelegten Kündigungsfrist und wird in der Regel aus betrieblichen Gründen ausgesprochen, wie z.B. wegen eines Stellenabbaus. Die außerordentliche Kündigung ist ein schwerwiegender Schritt und muss vom Arbeitgeber sehr sorgfältig begründet werden und ist nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Arbeitnehmers, wie z.B. Diebstahl zulässig.

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

Sie haben drei Wochen Zeit, um nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Wenn Sie diese Frist versäumen, wird die Kündigung nach Ablauf der drei Wochen wirksam.

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