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Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber bei der Durchführung arbeitsrechtlicher Maßnahmen in Ihrem Unternehmen, darunter gehört auch die Unterstützung bei einer Betriebsschließung und Massenentlassungen.

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Was Sie als Arbeitgeber bei einer Massenentlassung wissen sollten:

Eine Massenentlassung liegt vor, wenn innerhalb von 30 Tagen eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern entlassen wird, wobei die genaue Zahl von der Betriebsgröße abhängt (§ 17 Abs. 1 KSchG).

Bei Massenentlassungen müssen Sie als Arbeitgeber zwingend arbeitsrechtliche Bestimmungen einhalten. Dazu gehört die Benachrichtigung Ihres Betriebsrats und der Agentur für Arbeit. Sie müssen den Kreis der zu kündigenden Mitarbeiter sorgfältig festlegen und dabei auf Versetzungsklauseln achten. Zudem sind soziale Kriterien wie Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung bei der Auswahl zu berücksichtigen.

Fehler bei der Durchführung, wie eine fehlende Massenentlassungsanzeige oder eine fehlerhafte Sozialauswahl, können zur Unwirksamkeit aller Kündigungen führen.

Bei Betriebsänderungen, die zu Massenentlassungen führen können, müssen Sie zudem ein Interessenausgleich mit Ihrem Betriebsrat verhandeln. Hier gelten möglicherweise abweichende Schwellenwerte als bei einer Massenentlassung nach § 17 KSchG.

Ihre Ansprechpartnerin

Lucia Wolf

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Rechtsanwältin, spezialisiert für Arbeitsrecht

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